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Sustainable Finance

Als Geschäftsführer kann ich mit Stolz sagen, dass wir stehts auf die Umwelt bzw. auf die Nachhaltigkeit sehr viel Wert legen. Daher sind wir davon überzeugt, dass die neue Verordnung hinsichtlich der nachhaltigen Investments eine sehr gute Entscheidung seitens der EU ist.

Nachstehend die Ausführungen zu den Offenlegungs-Verpflichtungen bei den Versicherungsanlageprodukten.

Bei Fragen, Unklarheiten, etc. können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

IHR ALEXANDER HECHENBLAIKNER

ART. 3 ABS. 1 UND 2

OFFENLEGUNGS-VERORDNUNG

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden die Informationen berücksichtigt, welche uns seitens der Anbieter von Versicherungsanlageprodukten zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren werden wir stehts auf Berichte/Meldungen achten.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken haben, werden nur mehr berücksichtigt, wenn dies ausdrücklich seitens des Kunden gewünscht wird.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen.

Fragen kann der Kunde im Vorfeld gerne stellen und diese auch ansprechen.

ART. 4 ABS 1 - 5

OFFENLEGUNGS-VERORDNUNG

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer (Versicherungen) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen.

Für deren Richtigkeit sind jedoch nicht wir verantwortlich.

ART. 5

OFFENLEGUNGS-VERORDNUNG

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten wird grundsätzlich nicht von Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Da wir stehts für unsere Kunden und nicht für eine spezielle Versicherung tätig sind, werden wir diese Vergütung nur annehmen, wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht.

Auszeichnung als Top-Unternehmen von FirmenABC